Aktuelles von Mustafa Wahbi
Am 30. März 2026 stimmte eine Mehrheit der israelischen Knesset mit der jüngsten „Penal Bill“ für die Verabschiedung eines Gesetzes über die Todesstrafe für Palästinenser in israelischen Haftanstalten („Amendment – Death Penalty for Terrorists“). Das von Netanjahus Likud-Partei unterstützte Gesetz, das in seiner heutigen Form seit 2018 im Gespräch war, wurde von der Knessetabgeordneten Limor Son Har-Melach von der Partei „Jüdische Stärke“ unter Führung des Ministers für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir eingebracht.
Das verabschiedete Gesetz ist in seiner Ausgestaltung und Anwendung eindeutig rassistisch. Es verschärft die grundlegend unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für Palästinenser und Israelis: Bei einer Veruteilung wegen „Terrorismus“ muss die Todesstrafe von den israelischen Militärgerichten verhängt werden, die ausschließlich Palästinenser im Westjordanland verurteilt – eine Begnadigung ist hier ausgeschlossen. Zivile Gerichte in Israel können hingegen entscheiden, ob sie die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängen. Solche Gesetze sind für eine Kolonialmacht nichts Neues. Zu den Staaten, die in der Vergangenheit Systeme der Todesstrafe eingeführt haben, die explizit oder funktional auf Grundlage von Ethnie, Volkszugehörigkeit oder Nationalität diskriminierend waren, gehören Nazi-Deutschland und Kolonialmächte wie das südafrikanische Apartheidsystem und britische Kolonien in Afrika.
Der zionistische Staat übernahm 1945 die Notstandsverordnungen des britischen Mandats, die 1929 geschaffen und 1936 formell in Kraft gesetzt wurden und die Todesstrafe zuließen. Auf Grundlage dieser Verordnungen wurden 1930 erstmals drei palästinensische Widerstandskämpfer in Akko „legal“ hingerichtet, weil sie sich am Buraq-Aufstand beteiligt hatten. Anschließend wurden in den 1930er Jahren Dutzende von Palästinenser und Araber hingerichtet, die gegen die britische Kolonialherrschaft und das zionistische Projekt kämpften. Damit reicht das Konzept der Todesstrafe gegen Palästinenser bis ins Jahr 1948 zurück.
Der deutsche Staat hat zusammen mit dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Australien und Italien „tiefe Besorgnis“ über das Gesetz geäußert, da die Gefahr bestehe, dass es Israels „völkerrechtliche[ ] Verpflichtungen und sein[ ] Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen“ untergrabe. Außerdem hinterfragt die Regierung der BRD die „abschreckende Wirkung“ der Todesstrafe. Indem sie das Thema lediglich als Frage der „demokratischen Grundsätze“ darstellen, ignorieren sie die endlosen Menschenrechtsverletzungen, die die Israelis täglich auf allen Ebenen begehen. Für den deutschen Staat – einer der Hauptbeteiligten am Völkermord in Gaza – ist dies nicht die beste Art der „Abschreckung“; die „Besorgnis“, die diese Länder äußern, ist in Wirklichkeit ein weiterer Versuch, die fanatische, völkermörderische Natur ihrer israelischen Verbündeten zu beschönigen und ihren imperialen Einfluss in der Region sicherzustellen.
Obwohl die Kolonialmächte nie ein Gesetz brauchten, um die von ihnen kolonisierten Menschen zu massakrieren, und obwohl die Zionisten die schlimmsten Verbrechen ungestraft begehen, fügt dieser Gesetzentwurf der Verfolgung, die sie gegen das palästinensische Volk ausüben, eine neue Ebene hinzu. Wir müssen dagegen kämpfen, so wie wir für ein freies Palästina kämpfen.


