Keine Immobilien für „extremistische Bestrebungen“
Aktuelles von Simon Szymoscyk
Es ist Gesinnungsschnüffelei beim Hauskauf, politische Repression über das Baurecht. Eine Gesetzesreform des Bundesbauministeriums soll es unliebsamen politischen Zusammenhängen und Einzelpersonen schwerer machen, über eigene Räumlichkeiten zu verfügen. Vorgeblich dient der Anfang April veröffentliche Entwurf für ein neues Baugesetz aus dem Hause von Ministerin Verena Hubertz (SPD) dazu, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Doch er will ein neues Vorkaufsrecht einführen, womit Kommunen künftig eine Immobilie kaufen können, bevor es Personen tun, die man „extremistischer Bestrebungen“ verdächtigt. Noch vor der Sommerpause könnte die Regierung die Reform billigen.
Das Ministerium wolle eine „rechtsextremistische Raumnahmestrategie“ eindämmen. Doch der Gesetzentwurf zielt ausdrücklich auf alle politischen Bewegungen ab, die in Deutschland als „verfassungsfeindlich“ gebrandmarkt werden. Man werde „sozialen Missständen vorbeugen, die durch die räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen entstehen“, heißt es darin. Das Dorf Jamel in Mecklenburg-Vorpommern und den Dortmunder Stadtteil Dorstfeld nennt das Ministerium in seiner Begründung als Beispiele. Beide Orte sind bekannt für ihre offene, aktive Neonaziszene.
Es geht also nicht darum, die kriminellen Machenschaften von Wohnungsbaugesellschaften zu stoppen, die sich ganze Wohnblocks unter den Nagel reißen und Nebenkosten in Höhe einer zweiten Miete abkassieren. Verdächtigt eine Kommune den Käufer einer Immobilie einer der oben genannten Vorhaben nachzugehen, soll sie den Verfassungsschutz danach befragen dürfen. Damit dieser die nötigen Informationen an die Verwaltung weitergeben darf – sensible, personenbezogene Daten – will das Bauministerium auch zugleich das Verfassungsschutzgesetz ändern.
Es ist bekannt: Was wann als „verfassungsfeindlich“ gilt, bestimmt der Inlandsgeheimdienst selbst. Er hält sich mit dieser Einschätzung zurück, wo es gilt, Strukturen und Akteure zu schützen, die im Sinne des Staates handeln. Zugleich wird er dort aktiv, wo er für den Staat gefährliche politische Bewegungen eindämmen und an ihrer Arbeit hindern soll. Er ist nie ein Mittel im Kampf gegen faschistische Strukturen gewesen, sondern er diente Zeit seines Bestehens vielmehr dazu, sie im gewünschten Maß gedeihen zu lassen.
Auch das kommunale Vorkaufsrecht dient nicht dazu Wohnraumspekulation zu unterbinden. Dafür hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil im Jahr 2021 gesorgt. Wohnraum profitabel zu verwerten, widerspricht schließlich nicht den Zielen dieses Staates. Mehr bezahlbaren Wohnraum wird auch die neue Reform des Baugesetzes nicht schaffen, weder durch digitalisierte Planungsverfahren noch dadurch, dass es leichter werden soll, Umweltprüfungen zu umgehen. Die Regierung schürt lediglich die Illusion, Wohnungsbaugesellschaften würden durch geringere Kosten auf Profite verzichten.
Das Vorkaufsrecht nach Gesinnungsprüfung richtet sich vor allem gegen linke Strukturen. Sie sind es, denen die BRD die Raumnahme erschweren will. Mit der Gesetzesreform bekämpft sie diejenigen, die ihre antisoziale bürgerliche Herrschaft überwinden wollen. Faschisten dienen dabei als Begründung, doch sind sie keinesfalls das Ziel. Faschisten wollen den bürgerlichen Staat nicht bekämpfen, sondern dienen ihm im Kampf gegen revolutionäre Bewegungen als äußerstes Mittel.


