Kein Mindestlohn für Landarbeiter?

Ein weiterer Baustein im „Sommer der Reformen“

Aktuelles von Alex Bauer

Am 16. Juni reichte der Deutsche Bauernverband (DBV) einen neuen Regelungsentwurf in das Lobbyregister des Bundestages ein. Dieser Entwurf sieht vor, einen „Mindestlohnabschlag“ über rund 20 % bei Saisonarbeitskräften in landwirtschaftlichen Sonderkulturen einzuführen. Dabei ist der Entwurf das Ergebnis der langjährigen Lobbyarbeit des DBV. Er ist einer der größten Angriffe auf die Lebensgrundlage der Landarbeiter seit Jahrzehnten.

Der Klassenkampf der kapitalistischen Großlandwirte

Die Ausarbeitung des Entwurfs hat eine längere Geschichte hinter sich: Bereits im Sommer 2025 kam eine Rechtseinschätzung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu dem Schluss, dass die Umsetzung eines „Mindestlohnabschlags“ – so die beschönigende Bezeichnung der Mindestlohnsenkung im Agrarsektor – rechtswidrig sei, da es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Auch die IG BAU hatte auf die Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit einer solchen Ausnahme hingewiesen. Trotz dessen forderte der DBV weiterhin eine Mindestlohnsenkung von rund 20 % und auch auf dem vergangenen CDU-Parteitag im Februar wurde genau diese Forderung beschlossen.[1]

Die notwendige Begründung für eine Rechtskonformität der Forderungen wurde dabei erst im Nachhinein entwickelt. Im März 2026 reichte Professor Christian Picker von der Universität Tübingen ein Rechtsgutachten ein, wonach ein „Mindestlohnabschlag“ von 20 % nicht nur verfassungsrechtlich unbedenklich ist, sondern sogar geboten sei.[2] Nach dem Rechtsgutachten verstößt die Mindestlohnsenkung „nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist“. Die „sachliche Rechtfertigung“ sieht der Professor selbstverständlich allein in der Sicherung von Arbeitsplätzen. Hier zeigt sich wieder einmal, wie die bürgerliche Universität und die Rechtswissenschaft im Interesse des Kapitals handeln.

SPD und Gewerkschaften

Gleich nach der Einreichung des neuen Rechtsgutachtens zeigte sich der Bauernpräsident entrüstet über die Haltung der Gewerkschaften zu der vorgeschlagenen Maßnahme. „Unsere Betriebe müssen wieder wettbewerbsfähig werden“[3] mahnte er, eine kategorische Ablehnung des „Mindestlohnabschlags“ sei zu eng betrachtet.

Das SPD-Führungspersonal, aus dessen Parteigliederungen zuvor noch Gegenwehr angekündigt worden war, knickte daraufhin kampflos ein. So erklärte Johannes Funke als SPD-Sprecher für Agrarpolitik in Brandenburg, er sei „da auch offen für eine Differenzierung im Mindestlohnbereich“. Aufschlussreich waren auch seine Erläuterungen, warum es die Lohnsenkung jetzt braucht: „[J]etzt stellen wir uns aber mal den sechzigjährigen Polen vor, der schon 30 Jahre auf den gleichen Betrieb kommt und nicht mehr so fit ist und mit der Spargelstechleistung die Norm für so einen Mindestlohn dann eben nicht mehr erreicht.“ Stattdessen mahnte er, „die Sicht der Gewerkschaft ist an der Stelle […] zu eng“.

Die IG BAU hingegen zeigte sich bislang von den Mahnungen der Politiker und des DBV unbeeindruckt. Allerdings ist die Kampfkraft der Bau- und Landwirtschaftsgewerkschaft nicht sonderlich hoch. Auch wenn sie zu der Thematik eine klare Stellung einnimmt, ist sie unter den 243.000 Saisonarbeitern nur schlecht verankert. Infolgedessen scheiterte die Gewerkschaft bereits an ihrem Vorhaben, die sozialversicherungsfreien Arbeitstage in dem Bereich gering zu halten: Seit Januar dieses Jahres arbeiten die Saisonarbeiter statt 70 nun 90 Tage sozialversicherungsfrei in der BRD. In den ersten vier Wochen haben sie kaum einen Krankenversicherungsanspruch und bekommen auch sonst kein Krankengeld.

Die notwendige Organisierung der Landarbeiter

Fatal wäre ein Gesetz des „Mindestlohnabschlags“ nicht nur aufgrund der massiven Verschlechterung der Lebensbedingungen der Landarbeiter oder der möglicherweise dann stattfindenden Übertragung des Gesetzes auf andere Branchen. Primär hätte ein solches Gesetz den Effekt, die Landarbeiterschaft noch weiter zu spalten, da nur 50 % der Arbeiter vom „Mindestlohnabschlag“ betroffen wären – nämlich die Saisonarbeiterschaft. Diese bestehen zu über 95 % aus Ausländern, während die nicht betroffenen Landarbeiter zum Großteil Deutsche sind. Die bereits jetzt miserablen Bedingungen zur vereinten Organisierung der Landarbeiter würden sich massiv verschlechtern.

Und schlecht sind die Bedingungen zur Organisierung tatsächlich. Seit dem Streik am „Spargel Ritter Hof“ im Mai 2020 in Bornheim wurden in der IG BAU keine größeren Aktionen losgetreten, um den bisherigen marginalen Organisierungsgrad der Saisonarbeiter zu erhöhen. Von verschiedenen Gewerkschaftsfunktionären wurde dies damit erklärt, dass die Saisonarbeiter nach Abschluss des Streiks die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft sofort kündigen würden und sowieso keine Beiträge zahlen wollten.

Dabei wäre die Organisierung der Landarbeiter die absolute Grundlage, um der Spaltung der Klasse in der Landwirtschaftsbranche zu begegnen und den arbeiterfeindlichen Gesetzesentwürfen des DBV effektiv entgegentreten zu können. So hat der Streik am „Spargel Ritter Hof“ vor sechs Jahren sehr eindrucksvoll bewiesen, wie abhängig die landwirtschaftliche Produktion von den Saisonarbeitern ist. Durch den extrem hohen Arbeitseinsatz in sogenannten Sonderkulturen, wie Obst, Wein und Hopfen, und den gleichzeitigen engen Erntefenstern kann bereits ein Streik von wenigen Tagen die Kapitalseite in die Knie zwingen. Die Grundlage hierfür bildet jedoch die Organisierung der vereinten Landarbeiterschaft.


[1] Klaus Schliecker und Joerg Hilbers, herausgegeben von der Bundesfachgruppe Obstbau, im Bundesausschuss (2026): Vorwort. In: Obstbau – Das Fachmagazin. 3.2026. S.103

[2] Klaus Schliecker und Joerg Hilbers, herausgegeben von der Bundesfachgruppe Obstbau, im Bundesausschuss (2026): Vorwort. In: Obstbau – Das Fachmagazin. 4.2026. S.155

[3] Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauern e.V., Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V., Hessischer Bauernverband e.V. (2026): Vorwort. In: Obst & Gemüse profi. 03.2026. S.5

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