Ankündigung zur Einleitung von Ausschlussverfahren gegen die Initiatoren einer Fraktionierung innerhalb der KO

Vorbemerkung: Wir spiegeln hier zu Dokumentationszwecken einen Beitrag der revisionistischen ZL-Fraktion, den diese am 27. Dezember 2022 auf ihrer als Parallelstruktur aufgebauten Website veröffentlicht hat. Der Beitrag ist mit “Zentrale Leitung der KO” unterzeichnet, dies ist unzutreffend.

Hiermit geben wir bekannt, dass wir ein Ausschlussverfahren gegen die Initiatoren einer Fraktionierung in der KO eingeleitet haben.

Der Hintergrund ist die weitere Zuspitzung der bereits eingetretenen Situation der Spaltung. Es hat sich eine Gruppe innerhalb der KO herausgebildet die sich eine eigene Beschlussdisziplin gegeben hat, sich dementsprechend der geltenden Beschlusslage widersetzt und sich zudem als alternative Leitung der Organisation präsentiert.

Zuletzt hat diese Gruppe die Zersetzung der Organisation dadurch auf ein noch höheres Level getrieben, dass sie die Kommunikationsstrukturen der Leitung gekapert und sich zugleich einen Außenauftritt durch die Ermächtigung über die (mittlerweile ehemalige) Website der KO verschafft hat.

Als Leitung sehen wir die Notwendigkeit der Einleitung eines Ausschlussverfahrens gegen die führenden Köpfe dieser Fraktionsbildung gegeben. Eine weitere Tolerierung dieser Fraktion kann nicht gerechtfertigt werden und erzeugt immer größeren Schaden für die Organisation.

Uns ist bewusst, dass wir uns damit in den Widerspruch bewegen, dass die Anhänger des fraktionierten Teils dieses Verfahren nicht anerkennen werden. Der Machtkampf, den sie um ihre Fraktionierung ausgelöst haben, wird an dieser Stelle sehr gut sichtbar. Wir haben auch auf unserer Seite eine Zurückhaltung bei diesem eigentlich völlig logischen und gerechtfertigten Schritt beobachtet. Die Befürchtung bestand, dass die Ausschlüsse als Mittel zum Zweck der Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse auf dem anstehenden außerordentlichen Kongress verstanden werden könnten. Das ist nicht der Hintergrund der Ausschlüsse und wir lehnen es ab, uns durch diese Darstellung unter Druck setzen zu lassen. Es würde bedeuten, dass wir uns als Leitung der Organisation den Vorwurf machen müssten, die Organisation trotz dem schweren Vergehen einer Fraktionierung, die dafür vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten nicht angewendet zu haben. Die Kapitulation vor der Zerstörung der Organisation, wäre genauso ein Verstoß gegen unsere Prinzipien.

Schließlich müssen wir Selbstkritik an dieser Stelle üben. Ausgehend von einem inzwischen entwickelteren Reflexionsprozess haben wir als Leitung Fehler festgestellt, die wir im Zusammenhang mit der Fraktionsbildung gemacht haben. Im wesentlichen besteht unser Fehlverhalten darin, durch faktische Kompromisse, eine Legitimationsgrundlage für die Existenz der Fraktion zu gewähren. Außerdem haben wir an einigen Stellen zu spät realisiert, welche Art von Zersetzungsprozess in der Organisation vor sich geht. Dementsprechend haben wir teilweise zu spät gehandelt.

Eine weitergehende Einordnung und Begründung der Ausschlüsse wird in Kürze an dieser Stelle erscheinen. Wir wollen damit einer konsequenten Umsetzung der Organisationsprinzipien gerecht werden. Insbesondere sehen wir diesen Schritt als notwendige Voraussetzung, um die Reflexion und Bewusstwerdung der eingetretenen Situation zu fördern.

Zentrale Leitung der KO

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