Aktuelles von Karl Robak
Die bayerische Staatsregierung will mehr Möglichkeiten zur Disziplinierung der Studierenden schaffen. Neue Immatrikulationshindernisse und Ordnungsmaßnahmen sollen den Hochschulleitungen mehr Befugnisse geben, um unerwünschte politische Positionen zu unterdrücken.
Das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz
Die Herrschenden rüsten zum Krieg. Das zeigt sich auch an den Hochschulen und Universitäten, so jüngst in Bayern. Die bayerische Landesregierung legte dem Landtag im Oktober 2026 eine Änderung des sogenannten Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) vor. Der relevanteste Teil der Reform versteckt sich zwischen Regelungen zu Online-Klausuren und der Förderung von Start-ups: Die Regierung schafft eine neue Welt an Repressionsmöglichkeiten gegenüber unliebsamen Studenten.
In Artikel 91 Nr. 6 BayHIG soll eine neue Immatrikulationssperre entstehen. Im Gesetz stände dann: „Die Immatrikulation als Studierende oder Studierender wird versagt, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat insbesondere nach den §§ 80a bis 109k und 125 bis 130 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt ist und sich durch die begangene Straftat eine Gefährdung oder Störung der Erfüllung von Hochschulaufgaben, insbesondere des Studienbetriebs, abzeichnet“. Die genannten Straftaten umfassen unter anderem mit § 90a StGB die „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Strafrechtlich verurteilte Personen sollen bald nicht mehr in Bayern studieren dürfen, wenn die Hochschulleitung einen Zusammenhang zwischen der Straftat und einer „Gefährdung des Studienbetriebs“ herstellt. Diese Reform trifft sowohl derzeitige, als auch zukünftige Studenten in Bayern. Im neuen Artikel 94 Absatz 4 wird festgesetzt, dass Studierende von der Hochschule exmatrikuliert werden, wenn ein Immatrikulationshindernis nach Artikel 91 BayHIG vorliegt.
In Artikel 94 Absatz 1 BayHIG wird eine neue Repressionsmöglichkeit geschaffen:
„Mitglieder und Angehörige der Hochschule begehen einen Ordnungsverstoß, wenn sie […]
1. durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt, durch Bedrohung mit Gewalt, durch die Beschädigung von Sachen oder durch einen schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen eine rechtmäßige Anordnung im Rahmen des Hausrechts den Studienbetrieb oder die Erfüllung von Hochschulaufgaben stören oder zu stören versuchen,
2. durch andere vorsätzliche Handlungen zu Lasten von Mitgliedern oder Angehörigen der Hochschule den Studienbetrieb oder die Erfüllung von Hochschulaufgaben stören oder zu stören versuchen,
3. andere dazu auffordern, eine der in den Nrn. 1 und 2 genannten Handlungen zu begehen, oder Einrichtungen der Hochschule oder ihre digitale Infrastruktur zu vorsätzlichen Handlungen nach den Nrn. 1 bis 3 nutzen oder zu nutzen versuchen.“
Die „Störung des Studienbetriebs“ wird somit zum Ordnungsverstoß: Dieser kann mit dem Ausschluss von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, aber auch mit einer Exmatrikulation bestraft werden. Dadurch muss nicht einmal die strafrechtliche Schwelle überwunden werden, um eine Exmatrikulation zu rechtfertigen.
„Antisemitismusprävention“ als Vorwand
Es stellt sich die Frage, was die Regierung mit der „Gefährdung oder Störung der Erfüllung von Hochschulaufgaben, insbesondere des Studienbetriebs“ meint. Die Gesetzesbegründung findet hierzu keine klaren Worte. Stattdessen wird davon gesprochen, dass sich die „Rahmenbedingungen für die Sicherheit an den Hochschulen erheblich verändert“ hätten und auf eine angebliche „Antisemitismusprävention“ Bezug genommen. Dass der Vorwand des „Kampfes gegen den Antisemitismus“ zur Unterdrückung von palästinasolidarischen Stimmen verwendet wird, ist nicht neu. In Leipzig entzog die Universitätsleitung einer studentischen Vollversammlung kurzfristig die bereits erteilte Genehmigung zur Nutzung der Hörsäle, weil die Studierenden über einen akademischen Boykott israelischer Hochschulen abstimmen wollten. In Berlin vereinbarten Linkspartei, Grüne und SPD in ihrem Sondierungspapier, dass die Parteien eine konsequente Anwendung des Hausrechts durch die Hochschulen in Bezug auf „Antisemitismusbekämpfung“ erwarten. Diese Repressionen können allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Die deutsche herrschende Klasse sieht in der Unterstützung Israels eine Möglichkeit, ihre Stellung innerhalb der imperialistischen Konkurrenz zu sichern. Infolge des Genozids soll durch den sogenannten „Friedensplan“ der Widerstand des palästinensischen Volkes gebrochen werden. Gleichzeitig kann das deutsche Kapital materiell neben den Rüstungsexporten auch im Bauwesen nach der Zerstörung nun auch vom Wiederaufbau Gazas profitieren. Die Stärkung des deutschen Imperialismus ist eine Stärkung der herrschenden Klasse und steht somit im Widerspruch zu den Interessen der Arbeiterklasse. Es ist also kein Zufall, dass gerade in der Palästinasolidarität neue Methoden der Repression erprobt wurden. Diese können nun auf andere Bereiche übertragen werden, zum Beispiel auf den Widerstand gegen die deutsche Militarisierung.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern kritisiert die geplanten Änderungen. Sie lehnt die Neufassung des Artikels 94 ausdrücklich ab und benennt die Intentionen des Gesetzgebers zutreffend als Möglichkeit zur „Stummschaltung aller unliebsamen Meinungen und Personen“.
Staatstragende Universitätsleitungen
Wissenschaft und insbesondere Universitätsleitungen sind nie neutral. Auf welcher Seite sie stehen, zeigte zuletzt die Universität Bayreuth. Sie veranstaltete im Sommer ein Forum unter dem Titel „Wissen schafft Wirtschaft“. In der Einladung wird der Fokus der Veranstaltung wie folgt beschrieben: „Die Region Oberfranken verfügt über eine starke industrielle Basis und erhebliche technologische Kompetenz. Diese gilt es verstärkt auch für sicherheits- und verteidigungsrelevante Anwendungen zu nutzen.“ Auf der Rednerliste finden sich neben den Vertretern der Universitäten ein Generalmajor der Bundeswehr, sowie Repräsentanten von Rüstungsunternehmen wie dem Rüstungs-Startup und Drohnenproduzenten Helsing oder der Diehl Defence GmbH & Co. KG, die unter anderem Luftverteidigungssysteme, Lenkflugkörper und Munition herstellt. Was hier verhandelt wird, ist aus Sicht deutscher Großmachtsinteressen nur konsequent. Im Zuge der Kriegsvorbereitungen des deutschen Kapitals müssen nicht nur Krankenhäuser und Brücken, sondern auch die Universitäten auf Kriegskurs gebracht werden. Waffenproduktion braucht Forschung. Wenn das deutsche Kapital auf Krieg aus ist, dann werden auch unsere Hörsäle, Lehrstühle, Labore und Institute Teil dieses Krieges.
Diese Entwicklungen zeichnen sich bereits in München ab: Die Technische Universität München gründete im Februar 2026 gemeinsam mit der Universität der Bundeswehr München und zahlreichen Rüstungsunternehmen die TUM Security and Defense Alliance. Die Initiative soll die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Bundeswehr und Rüstungsindustrie vertiefen und die Entwicklung militärisch nutzbarer Technologien beschleunigen. Der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume beschrieb diese Entwicklung überraschend offen: „Die TUM rüstet auf.“
Wenn Studierende sich dagegen organisieren, weil sie nicht zur Stützung der deutschen imperialistischen Interessen forschen wollen, kann die Universität das mit der Exmatrikulation bestrafen. Damit wäre nicht nur das in den Abschluss investierte Geld und die aufgewandte Lebenszeit verschwendet, den Studierenden würde auch ein Teil ihrer Lebensgrundlage in Form des BAföG genommen. Die Folgen für internationale Studenten sind noch schwerwiegender: Da ihre Aufenthaltserlaubnis direkt an die Immatrikulation gekoppelt ist, droht ihnen die Abschiebung.
Wir müssen uns dagegen wehren! Ob an der Schule, Uni oder im Betrieb: Der Kampf gegen die Militarisierung muss von uns allen, organisiert am Lebensschwerpunkt, geführt werden. Tauscht euch mit euren Kommilitonen und Kollegen dazu aus!

