von Georg Zeder.
Am 17. August 1956 erließ der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) den Urteilsspruch zum Verbotsverfahren gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. Der vorliegende Artikel soll die Interessen der westdeutschen Bourgeoisie, die zum Verbot geführt haben, entlarven und Schlussfolgerungen für die heutige Arbeit ziehen. Zunächst wird aber ein Blick auf die KPD geworfen. Was war das für eine Partei, die da verboten wurde? Wie sah ihr Programm und ihre Praxis aus und was bedeutet dies für heute?