Autoritärer Staatsumbau oder notwendiger Gesundheitsschutz?

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Versammlungsverbot, Kontaktsperre, geschlossene Grenzen, Einsatz der Bundeswehr im Innern, Polizeikontrollen im gesamten öffentlichen Raum und vieles weitere mehr. Noch gibt es große Unklarheiten darüber, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, wie lange diese Verordnungen in Kraft bleiben oder ob weitere Einschränkungen hinzukommen werden. Klar ist allerdings schon jetzt: Der Staat greift massiv ein und bekommt in Krisenzeiten wie diesen einiges mehr an Kompetenzen. 

Darüber und über die konkreten Maßnahmen wird sehr kontrovers diskutiert. Teile der Wirtschaft fordern schnellstmöglich zum Normalbetrieb zurückzukehren, Staatsrechtler und Datenschützer sehen die alltäglichen Freiheitsrechte der Marktgesellschaft in Gefahr und unter Antikapitalisten ist man sich uneins, wie diese Maßnahmen einzuordnen sind. Sind sie notwendig zum Schutz unserer Gesundheit oder bedeuten sie den Aufbau eines Polizeistaates? Dient das Corona-Virus gar nur als Vorwand, um eine ohnehin geplante Verschärfung der staatlichen Kontrolle durchzusetzen? Ein gutes Beispiel für die zuletzt genannte Position liefert Susan Bonath in einem Artikel vom 27. März auf rubikon: „Der epidemiologische Notstand ist beschlossen, ab jetzt diktiert das Gesundheitsministerium. Viele Grundrechte sind für ein Jahr passé, eine in Panik erstarrte Bevölkerung nimmt es hin. Möglich macht das eine gigantische mediale Angstmaschine um das umgehende Corona-Virus, begleitet von unseriös interpretierten Zahlen und willkürlich produzierten Horrorbildern. Und ein Blick in Jahre alte Regierungsdokumente legt nahe: Jetzige Szenarien wurden längst durchgespielt.“ Eine solche Positionen der Verharmlosung des Virus ist unverantwortlich angesichts der täglich tausenden Toten, die in Europa mittlerweile gezählt werden. Wir schätzen hingegen ein, dass die Gefahr für die Bevölkerung durch das Virus real und sehr relevant ist. Mehr zur Frage der wissenschaftlichen Einschätzung des Virus erscheint demnächst in einem gesonderten Artikel. Das Problem solcher Positionen ist zudem, dass sie genauso wie die Haltung einiger liberaler Bürgerrechtler eine Offenheit dafür bieten, letztlich in das gleiche Horn zu blasen wie die Vertreter der Wirtschaft und ihrer Medien wie bspw. Mathias Döpfner (Vorstandsvorsitzender bei Axel Springer und Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger), die sich ein schnelles Ende des Ausnahmezustands herbeisehnen. Die Positionen der Wirtschaft machen im Übrigen auch sehr deutlich, dass die aktuell gültigen Verordnungen auch dem Kapital ein Dorn im Auge sind und sie in ihrem Geschäft massiv behindern.

Die Einschränkungen der Grundrechte sollen dafür sorgen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Und insofern sind die Maßnahmen auch unbedingt richtig und notwendig. Das gilt umso mehr, da es zwei verschlimmernde Vorbedingungen gibt – einerseits ein kaputtgespartes Gesundheitswesen, mit zu wenig Personal und mangelhafter Ausstattung, und andererseits das sehr zögerliche, späte Ergreifen von Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen durch die Bundesregierung. Fest steht aber auch, die Maßnahmen sind widersprüchlich. Auf der einen Seite soll man Sozialkontakte vermeiden und zu Hause bleiben, auf der anderen Seite läuft der Betrieb – auch der nicht lebensnotwendigen Wirtschaft – weiter, inklusive den dabei nicht zu vermeidenden Kontakten auf dem Weg zum und an der Arbeitsstelle.

Grund zur Skepsis gegenüber den beschlossenen Maßnahmen und zum sehr genauen Hinschauen ist also allemal angebracht, immerhin verdeutlichen nicht zuletzt die Privatisierungs- und Sparpolitik im Gesundheitswesen der letzten Jahrzehnte, dass es den regierenden Parteien nicht vorrangig um die Gesundheit der hier lebenden Menschen geht. 

Angela Merkel betonte in ihrer Fernsehansprache am 18. März: „Für jemandem wie mich, für die Reise- und Bewegungsfreiheit ein schwer erkämpftes Recht waren, sind solche Einschränkungen nur in der absoluten Notwendigkeit zu rechtfertigen.“ Bezug nimmt sie natürlich auf die DDR. Das ist überaus verlogen. Nicht nur, weil die umfassende Gesundheitsversorgung und die gesamtgesellschaftliche Planung der DDR in diesen Zeiten für die Arbeiterbewegung wichtige Bezugspunkte sein könnten, sondern auch weil die Einschränkung der Bewegungsfreiheit zum Alltagsgeschäft der Bundesrepublik und der EU gehören. Der Umgang mit Schutzsuchenden an der europäischen Außengrenze, aber auch den Geflüchteten innerhalb Deutschlands belegen das schmerzhaft. Im Kapitalismus gehören die Freiheiten des Marktes immer auch mit einem repressiven Staat zusammen. Das eine funktioniert ohne das andere nicht. Wie sehr der kapitalistische Staat eingreifen muss, wird allein davon geleitet, wie sehr andererseits die Funktionsweise des Marktes gefährdet ist. Das gilt auch für den Umgang mit SARS-CoV-2.

Überblick über bisherige Maßnahmen

Um das Krisenmanagement bewerten zu können, reicht es nicht, allein die gesundheitliche Gefahr des Virus einzuschätzen, wir müssen uns die Verordnungen und ihre Entwicklung genauer anschauen. Zunächst soll eine kurze Auswahl und Chronik von vornehmlich innenpolitischen Maßnahmen zur Covid-19 Pandemie in Deutschland einen sehr groben Überblick verschaffen:


28. Januar         Der erste Coronavirus-Infizierte in Bayern wird registriert. Jens Spahn erklärt, dass Deutschland gut vorbereitet sei. 


26. Februar       Armin Laschet, Ministerpräsident von NRW: „Wir haben die Lage unter Kontrolle.“ 


27. Februar       Das Bundesinnen- und Gesundheitsministerium richten einen gemeinsamen Krisenstab ein.


28. Februar Die internationale Reisemesse in Berlin wird abgesagt, die Leipziger Buchmesse und weitere Großveranstaltungen folgen nach und nach mit Absagen. 


4. März             Das Bundeswirtschaftsministerium untersagt die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung.


13. März             Zwölf Bundesländer verordnen die Schließung von Schulen und Kindergärten.


15. März            Das Bundesverteidigungsministerium sichert die Unterstützung der Bundeswehr zu.


18. März            Das Bundesinnenministerium setzt die Aufnahme von Geflüchteten für unbestimmte Zeit aus.


22. März             Die Maßnahmen einzelner Bundesländer und Kommunen werden vereinheitlicht. Bund und Länder beschließen „Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte mit einer Geltungsdauer bis mindestens zum 20. April. Versammlungen in der Öffentlichkeit werden auf die Mitglieder des Haushalts bzw. maximal zwei Personen beschränkt; Sicherheitsabstände („wo immer möglich“) sind einzuhalten, der Weg zur Arbeit „ist selbstverständlich weiter möglich“; in den Betrieben sollen Hygienemaßnahmen ergriffen werden. Durchgesetzt werden diese Maßnahmen von den lokalen Ordnungsämtern und der Polizei. 


25. März                Der Bundestag beschließt Änderung zum Infektionsschutzgesetz. Damit erhält das Bundesgesundheitsministerium, sofern der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt, weitreichende Kompetenzen. Dabei geht es beispielsweise um die zentralisierte Logistik von Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Gesundheitspersonal, aber auch um die Möglichkeit, Personen zwangsweise unter Quarantäne stellen zu können und das Betreten öffentlicher Plätze zu verbieten. (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Corona-Krise-Bundestag-erweitert-Infektionsschutzgesetz-4690646.html) Die Beschlussbedingungen des Bundestags werden verändert. Mindestens ein Viertel der Abgeordneten müssen fortan zur Beschlussfassung anwesend sein, vorher lag die Quote bei 50 %.


Täglich kommen weitere Maßnahmen hinzu, die teilweise auch nur von einzelnen Kommunen oder Ländern beschlossen werden. Seit Mitte März werden außerdem Änderungen zum Grundgesetz diskutiert. Dabei geht es unter anderem darum, die Beschlussfähigkeit des Bundestags, ähnlich wie bereits für den Verteidigungsfall, zu regeln, und auch um die Ausweitung der Regelungen zum Einsatz der Bundeswehr im Innern, wie vom Reservistenverbandschef Patrick Sensburg gefordert. Die Bundeswehr wurde bereits an verschiedenen Stellen am Krisenmanagement beteiligt, bspw. zur zivilen Unterstützung in der Stadt Heinsberg oder an der polnischen Grenze zur Versorgung von LKW-Fahrern. Bis zum 3. April soll nun die volle Einsatzbereitschaft mit insgesamt 15.000 Soldaten hergestellt werden, um bei „Absicherung und Schutz“, zur „Unterstützung der Bevölkerung“, beim „Ordnungs- und Verkehrsdienst“, bei „Desinfektionsaufgaben“ und bei „Lagerung, Transport und Umschlag“ zu unterstützen.

Unter Datenschützern und Staatsrechtlern werden besonders die Vorstöße von Jens Spahn zur Handydatenauswertung kontrovers diskutiert. Im Kern geht es dabei um die Übersicht über Bewegungsdaten von infizierten Personen zur Ermittlung von Kontaktpersonen. Das Robert-Koch Institut wertet bereits seit dem 17. März anonymisierte Daten der Telekom aus, um die Bewegungsströme der Nutzer abzulesen. Diskutiert wird derzeit über den Einsatz einer freiwilligen App, die die Bewegungsprofile der Nutzer nicht anonymisiert weitergibt und Kontaktpersonen von Infizierten direkt informieren kann. 

Wie sind die Maßnahmen einzuschätzen?

Ein zentralisierter, organisierter und planmäßiger Umgang mit einer Pandemie ist richtig. Das Außerkraftsetzen des föderalen Systems, die staatlichen Eingriffe zur Beschaffung von Arzneimitteln, Schutzbekleidung und zur Schaffung von Intensivmedizinischen Kapazitäten sind notwendig und zeigen zugleich überdeutlich die Mängel des Marktes auf, mit einer solchen Krise umzugehen. Auch bei der Notwendigkeit, die Produktion in Industriebetrieben auf Gesundheitsgüter wie Masken und Atemgeräte umzustellen oder bei der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Alltagsgütern und Lebensmitteln, zeigt der Kapitalismus seine Grenzen. In Krisenzeiten zeigt sich noch deutlicher als sonst, dass die Marktlogik und die Ideologie des Individualismus nicht geeignet sind, um die Herausforderungen und Probleme unserer Zeit zu meistern. Gerade in der Krise ist es notwendig, geplant und koordiniert zu handeln. Das führt auch in einem kapitalistischen Staat zu Zentralisierung, Eingriffen in den Markt, Abschaffung des Föderalismus, Verstaatlichung und zur Not auch zur Kommandowirtschaft. Der Form nach kommt der Imperialismus dem Sozialismus schon sehr nahe – aber nur der Form und nicht dem Inhalt nach. Zwar werden Maßnahmen mit dem Ziel getroffen, das Virus einzudämmen, aber auf die sozialen Folgen wird keine oder kaum Rücksicht genommen.

Die Reduzierung der Sozialkontakte zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus ist richtig und einer umfassenderen Ausgangssperre unbedingt vorzuziehen. Die in der Regel bedrückend engen Wohnungen, in denen die Arbeiterklasse, besonders in den Großstädten lebt, verlangen nach der Möglichkeit, diese auch verlassen zu können. 

Es ist natürlich sinnvoll, dass die Kapazitäten der Bundeswehr genutzt werden, um mehr Krankenhausbetten zur Verfügung zu stellen und Kranke zu transportieren. Ein solcher Einsatz ist den Kriegseinsätzen der Bundeswehr in jedem Fall vorzuziehen. Dennoch hat ein Inlandseinsatz auch immer den Zweck, die Bevölkerung stärker an das Militär zu gewöhnen, auch um es zukünftig einfacher zur möglichen Aufstandsbekämpfung einzusetzen. Das gilt insbesondere, wenn die Bundeswehr nun auch „hoheitsstaatliche“ Aufgaben übernimmt, also auch bewaffnete Kontrollen im Inland durchführt. Auch eine Auswertung privater Handydaten zur effektiveren Eindämmung des Virus kann sinnvoll sein, wenngleich die Wirksamkeit der vorgeschlagenen App wohl angezweifelt werden kann. Es macht allerdings einen Unterschied, ob es ein kapitalistischer Staat, ein privater Konzern oder ein sozialistischer Staat ist, der Zugriff auf unsere Daten erhält. Bewertet werden muss die Sammlung und Nutzung der Informationen anhand der dahinterliegenden Interessen. 

Entscheidend ist die Frage danach, ob wir davon ausgehen, dass die beschlossenen Verordnungen auch nach der Pandemie noch Bestand haben werden. Bei der weiteren Aushöhlung des Arbeitsrechts wie der Reform des Kurzarbeitergeldes wird das mit Sicherheit auch so sein und bei den innenpolitischen Maßnahmen sollten wir ebenfalls ein sehr genaues Auge darauflegen. Die Frage wird dann sein, wie gut wir selbst aufgestellt sind, um den Staat dazu zu zwingen, diese Maßnahmen zurückzunehmen. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass bspw. die Einschränkungen zur Bewegungsfreiheit von großer Dauer sein werden, das zeigen nicht zuletzt die Forderungen aus Wirtschaftskreisen und auch Teilen der Politik zur schnellstmöglichen Lockerung.

Es gibt aber zwei zentrale Probleme auch mit diesen Maßnahmen. Das erste und wesentliche Problem ist, dass die Bundesregierung nicht genug tut und das Ziel des Gesundheitsschutzes eben nicht konsequent verfolgt, um so den Schaden für das Kapital so gering wie möglich zu halten. Es bleibt die Aufgabe der Arbeiterbewegung in Deutschland, allen voran der Gewerkschaften, ein Stopp aller nicht-lebensnotwendigen Produktion bei Lohnfortzahlung und deutlich mehr Geld für das Gesundheitssystem einzufordern. Das zweite Problem ist, dass sich der Charakter des Staates und seiner Organe natürlich nicht verändert haben. Es sind die gleichen Parteien und Regierungen, die gemeinsam mit dem Verfassungsschutz faschistische Gruppen aufgebaut und gewähren lassen haben. Es sind die Landesregierungen, die zuletzt massive Verschärfungen der Polizeigesetze verabschiedet haben. Die getroffenen Maßnahmen haben immer auch zwei Seiten. Zum einen können sie im Sinne des Gesundheitsschutzes sinnvoll sein, zum anderen werden sie gleichzeitig die staatliche Kontrolle über die Arbeiterklasse verstärken. Die Erfahrungen des Ausnahmezustands, der jetzt eine Ausbreitung des Virus verlangsamen soll, können zu einem anderen Zeitpunkt wichtig sein, um Proteste der Arbeiterklasse zu unterdrücken.

Und auch schon jetzt haben die Verordnungen diese doppelte Funktion. Es mehren sich Berichte über Polizeigewalt und rassistischen Kontrollen. In einzelnen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg und NRW werden private Sicherheitsdienste eingesetzt, die Identitätsfeststellungen und Platzverweise verfügen dürfen. In Suhl wurde am 18. März eine Flüchtlingsunterkunft mit Wasserwerfern und Räumfahrzeug des SEK gestürmt, weil sich die Geflüchteten den Quarantänemaßnahmen widersetzt hätten. Demonstrationen, Kundgebungen und Streiks werden mit dem Argument des Ausnahmezustandes unterbunden. Ohne kreative Möglichkeiten zu entwickeln, schließt sich der DGB-Vorstand in vorauseilendem Gehorsam dieser Vorgabe an und sagt alle Aktivitäten zum 1. Mai ab. Dabei zeigen nicht nur die Arbeitskämpfe in Italien, Spanien, Griechenland und weiteren Ländern, was möglich wäre und auch in Deutschland nottut, um uns tatsächlich vor den gesundheitlichen Gefahren zu schützen.

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