Berlin: Neue Polizeigesetze für deutsche Kriegsvorbereitungen

Von Emilia Neumann

Anfang Dezember 2025 hat eine Mehrheit aus SPD, CDU und AfD im Berliner Abgeordnetenhaus weitreichende Änderungen des Polizei- und Ordnungsrechts beschlossen. Damit werden die Befugnisse der Berliner Landespolizei stark ausgeweitet: Künftig darf sie unter anderem verdeckt in Wohnungen einbrechen, um Überwachungssoftware auf privaten Smartphones und Computern zu installieren1 – und vieles mehr.

Die beschlossenen Maßnahmen sind allerdings weder überraschend noch neu. Vielmehr handelt es sich in Berlin um eine Bündelung zahlreicher – oftmals bereits erprobter – Repressions- und Überwachungsinstrumente, die von der Mehrheit der restlichen Bundesländer entweder ebenfalls geplant oder vereinzelt bereits umgesetzt werden. Bemerkenswert ist in Berlin allerdings der Umfang und die Härte des Gesetzesvorstoßes.

Umfangreiche Überwachungsmaßnahmen

Die Reform des „Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes“ (ASOG) umfasst neben den heimlichen Wohnungseinbrüchen einen ganzen Katalog neuer Befugnisse. Künftig kann die Berliner Polizei

  • Personen bis zu fünf Tage (statt bislang 48 Stunden) in Gewahrsam nehmen, wenn sie lediglich annimmt, diese könnten in naher Zukunft eine Straftat begehen; in „besonderen Fällen“ sind sogar bis zu sieben Tage Präventivgewahrsam möglich;2
  • bei Funkzellenabfragen3 alle Mobiltelefone erfassen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt im abgefragten Bereich aufhalten – in Städten sind davon allerdings immer mehrheitlich unbeteiligte Personen betroffen. Zukünftig dürfen Funkzellenabfragen auch präventiv durchgeführt werden – ein Verdacht auf eine möglicherweise anstehende Straftat reicht aus. Auf Grundlage von Funkzellenabfragen können umfangreiche Bewegungsbilder angelegt werden;4
  • Kennzeichenscanner einsetzen, die Autokennzeichen im fließenden Verkehr automatisiert erfassen und mit Fahndungsdatenbanken abgleichen;5
  • Drohnen nutzen, um Bild- und Tonaufnahmen aus der Luft zu erstellen;6
  • biometrische Daten wie Gesichter und Stimmen mit öffentlich zugänglichen Quellen (wie Social Media) abgleichen und damit Videoaufnahmen von Überwachungskameras oder Polizeieinsätzen automatisch nach Treffern in sozialen Netzwerken durchsuchen;7
  • personenbezogene Daten zum Training von KI-Modellen verwenden, was in Verbindung mit der biometrischen Auswertung den Einsatz von KI-gestützten Kameras mit automatischer Verhaltens- und Gesichtserkennung ermöglicht;8
  • Bodycams auch in privaten Wohnungen einsetzen – bislang war dies nur an öffentlichen Orten erlaubt;9
  • „technische Mittel“ zur Abwehr von Drohnen verwenden und deren Steuerung übernehmen.10

Gerechtfertigt werden die Maßnahmen als „Reaktion auf die sich verändernde Sicherheitslage“, die es nötig mache, die Möglichkeiten der Polizei „an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ und die „zunehmenden hybriden Bedrohungen“ anzupassen.11 Gemeint sind die sich zuspitzenden imperialistischen Konflikte der NATO-Staaten mit Russland, China und weiteren Ländern, die von allen Seiten zunehmend kriegerischer ausgetragen werden – wie die jüngste US-Invasion in Venezuela deutlich macht.

Besonders zynisch wirken vor diesem Hintergrund Versuche der SPD, den „Schutz vor partnerschaftlicher oder geschlechtsbezogener Gewalt“ als zentrales Argument für die Gesetzesnovelle vorzuschieben. Die Begründung, wie Drohnenaufnahmen, heimliche Wohnungseinbrüche und KI-gestützte Kameras im öffentlichen Raum Betroffene häuslicher Gewalt konkret schützen sollen, bleibt sie schuldig. Zugleich spricht die Praxis eine deutliche Sprache: Seit Jahren ist bekannt, dass im über Jahrzehnte SPD-geführten Berlin die Hilfesysteme gegen häusliche Gewalt chronisch unterfinanziert sind, dass nahezu die Hälfte der notwendigen Schutzplätze in Frauenhäusern fehlt und dass Betroffene berichten, ihre Hilfegesuche würden von der Polizei oft nicht ernst genommen oder viel zu spät bearbeitet. Gleichzeitig konnten Polizisten wiederholt und über längere Zeit unbemerkt Polizeidatenbanken missbrauchen, um Frauen zu belästigen. Von einem ernsthaften Interesse, „geschlechtsbezogene Gewalt“ zu bekämpfen, kann unter diesen Bedingungen kaum die Rede sein.

Kommt jetzt die große Überwachung?

Anders als in vielen links-liberalen Medien behauptet, stellt die Berliner Gesetzesänderung keinen Dammbruch dar, der rote Linien überschreitet und Überwachung in bisher nie gekanntem Ausmaß legitimiert. Weder im Vergleich zu anderen Bundesländern oder zur Bundespolizei noch innerhalb Berlins selbst markiert sie einen Bruch mit der bereits bestehenden Praxis. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir uns beruhigt zurücklehnen könnten – im Gegenteil: Der deutsche Staat und seine Repressionsorgane bauen vielmehr seit Langem einen mächtigen Überwachungsapparat auf und aus.

Die in der Novelle erweiterten Funkzellenabfragen werden ohnehin in allen Bundesländern – auch in Berlin12 – seit vielen Jahren routiniert eingesetzt. Eine Recherche von netzpolitik.org zeigte bereits, dass allein im Jahr 2016 in Berlin rund 500 Funkzellenabfragen durchgeführt und insgesamt 112 Millionen Datensätze erhoben wurden. So weist die Recherche darauf hin, dass damit statistisch gesehen „die Daten aller Einwohner der Hauptstadt ganze 32 mal bei der Polizei“ landeten – oder „alle elf Tage.“

Zudem dürfen Bundes- und Landespolizeien seit Jahrzehnten sogenannte „Telekommunikationsüberwachungen“ (TKÜ) einsetzen, um analoge und digitale Kommunikationsinhalte sowie Verkehrsdaten auszuwerten. Allein 2023 wurden deutschlandweit 16.000 TKÜ-Maßnahmen mit Kommunikationsinhalt und 22.617 Abfragen von Verkehrsdaten13 ohne Inhaltszugriff angeordnet. Die Polizei bemängelt allerdings, dass inzwischen ein Großteil der abgefangenen Kommunikationsinhalte unbrauchbar sei, da der Internetverkehr zunehmend verschlüsselt stattfindet.

Um diese Lücken in der Überwachung zu schließen, trat 2017 das bundesweit geltende „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft. Es führte zusätzlich zur klassischen TKÜ die sogenannte „Quellen-TKÜ“ und die „Online-Durchsuchung“ ein. Abgesehen von kleineren rechtlichen Unterschieden erlauben beide Maßnahmen der Polizei seitdem, Smartphones und Computer aktiv zu hacken. Durch die Infektion eines Endgeräts mit Spionagesoftware – meist über einen Trojaner oder Zero-Day-Exploit14 – kann die Polizei unbemerkt die Kontrolle über das Gerät übernehmen. So lässt sich Transportverschlüsselung umgehen, indem Kommunikationsinhalte, etwa Messenger-Nachrichten, direkt auf dem Gerät mitgelesen werden.

„Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“ wurden 2023 zwar nur in 130 Fällen angeordnet. Diese im Vergleich zu anderen Überwachungsmaßnahmen verhältnismäßig geringe Zahl dürfte jedoch vor allem mit dem sehr hohen Personal- und Kostenaufwand zusammenhängen. Die Entwicklung von Programmen, die moderne Computer- und Smartphone-Betriebssysteme unbemerkt kompromittieren können, ist äußerst aufwendig und wird daher meist an hochspezialisierte Unternehmen auf dem Graumarkt ausgelagert.

Diese Geschäfte sind oft sehr intransparent und unterliegen strenger Geheimhaltung. Viele der involvierten Unternehmen haben ihre Wurzeln im israelischen Militär und pflegen enge Verbindungen zu Geheimdiensten und Politik. Das israelische Kolonialregime nutzt den Handel mit digitalen Waffensystemen für diplomatische Abkommen mit anderen regionalen Akteuren, wie den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Saudi Arabien, aber auch NATO Staaten sind regelmäßig beteiligt. So schloss Deutschland vor wenigen Wochen einen „Cyberpakt“ mit Israel ab.

Die New York Times erhielt 2022 Einblick in ein Vertragsangebot an ukrainische Behörden und veröffentlichte einige Zahlen: Für einen Basispreis von 13,5 Millionen Euro bot die Firma Fernzugriff und Datenextraktion für bis zu 400 Mobilfunknummern bei 20 gleichzeitigen Infektionen an. Auch verschiedene deutsche Behörden – unter anderem das BKA – haben bereits vor Jahren ähnliche Verträge abgeschlossen.

Zugleich zeichnet sich ab, dass sich insbesondere die Sicherheitsvorkehrungen von Smartphones deutlich einfacher – und vermutlich auch günstiger – aushebeln lassen, wenn physischer Zugriff auf das Gerät besteht. Vor diesem Hintergrund lässt sich erklären, warum nun heimliche Einbrüche in Wohnungen als Ermittlungsinstrument angestrebt werden und die Polizei seit letztem Jahr Gewalt einsetzen darf, um Smartphones mittels Fingerabdruck und Gesichtserkennung zu entsperren.15 Allein in Bayern wurden zwischen 2018 und 2023 etwa 175.000 Mobiltelefone beschlagnahmt.

Berlin ist dabei nicht das erste Bundesland, das sein Polizeigesetz in dieser Form ausweitet. Bereits vor fünf Jahren verabschiedete Mecklenburg‑Vorpommern ein Gesetz, das der Landespolizei – neben anderen inzwischen als verfassungswidrig eingestuften Maßnahmen – ebenfalls erlaubt, in Wohnungen einzudringen und dort entsprechende Spionagesoftware zu installieren. Dass Berlin nun nachzieht, stellt daher keinen Bruch mit der bisherigen Polizeigesetzgebung dar, sondern ist Ausdruck einer seit Langem andauernden Entwicklung beim Ausbau staatlicher Überwachungsbefugnisse.

Berlin ist kein Einzelfall

Was sich allerdings tatsächlich ändert, ist die Geschwindigkeit, mit der die Überwachung vorangetrieben wird. Wurden neue Maßnahmen bislang eher häppchenweise und im Abstand von einigen Jahren eingeführt, scheint es jetzt kaum schnell genug zu gehen. Ermöglicht wird dies auch durch die veränderte gesellschaftliche Reaktion auf solche Vorhaben. Noch vor 5 bis 10 Jahren mobilisierten breite Bündnisse zehntausende Menschen zu Demonstrationen gegen staatliche Überwachung – so gingen 2018 über 40.000 Protestierende gegen eine Verschärfung des bayerischen Polizeigesetzes auf die Straße. Heute sind solche Zahlen kaum vorstellbar. Es zeigt sich deutlich, wie die Herrschenden in den letzten Jahren erfolgreich Repression durch unentwegte Kriegspropaganda und Klassenkampf von oben normalisieren und Widerstand durch das Schüren von Ängsten und sich ausbreitende Resignation ersticken konnten. Einer Überarbeitung der Polizeigesetze anderer Bundesländer steht somit nichts mehr im Wege, diese findet bereits umfassend statt.

Die in Berlin geplanten KI-gestützten Kameras werden bereits in mehreren Pilotprojekten in Frankfurt, Hamburg und Mannheim getestet. Auch Sachsen und Schleswig-Holstein verfolgen entsprechende Vorhaben. Umfassende KI-basierte Polizeidatenbanken und das Training von KI-Modellen mit eindeutig identifizierenden Informationen wie Klarnamen oder Gesichtsbildern werden in Bayern, NRW, Baden-Württemberg, Hamburg und Sachsen geplant oder bereits umgesetzt. Auch Europol betrachtet eine massenhafte Beschaffung personenbezogener Informationen und den Aufbau KI-gestützter Datenbanken als „strategisches Ziel Nr. 1“. Ein automatisierter Abgleich biometrischer Daten (etwa von Gesichtern) mit dem Internet wird in mehreren Bundesländern – unter anderem Sachsen – vorbereitet und wurde in Hessen bereits eingesetzt, bis Recherchen darauf hinwiesen, dass dies gegen geltende Datenschutzrichtlinien verstößt.

Diese Entwicklung beschränkt sich nicht auf die Polizei. Die deutschen Geheimdienstgesetze für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) sollen ebenfalls umfassend reformiert werden. So soll dem BND Hacking, Sabotage und ein umfassenderer Zugriff auf Datenverkehr über den deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt am Main erlaubt werden. Außerdem unternimmt das Justizministerium einen weiteren Versuch, die bekannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung unter dem irreführenden Namen „IP-Adressspeicherung“ erneut zu legalisieren. Bisherige Versuche, sämtliche Verbindungsdaten von Anrufen, SMS, E-Mails, Nachrichten und IP-Adressen samt Standortinformationen der gesamten Bevölkerung – also nicht nur von Verdächtigen – zu speichern, sind wiederholt vor den höchsten deutschen und europäischen Gerichten gescheitert.

Auch auf EU-Ebene wird ein umfassender Angriff auf bestehende Datenschutzregelungen vorbereitet, der den Überwachungsgesetzen der kommenden Jahre Tür und Tor öffnen könnte. Dieser Vorstoß folgt unmittelbar auf den Versuch der EU, Messenger-Dienste zu verpflichten, sämtliche Nachrichten bereits auf dem Gerät nach bestimmten Inhalten zu durchsuchen. Auf Druck des europäischen Tech-Kapitals wurde diese verpflichtende „Chatkontrolle“ vorerst zu einer „freiwilligen“ Maßnahme abgeschwächt, da sonst Nachteile für europäische Tech-Unternehmen gegenüber ausländischen Konzernen zu befürchten gewesen wären. In welcher Form das Chatkontrolle-Gesetz letztlich verabschiedet wird, ist derzeit jedoch offen.

Doch selbst wenn eine verpflichtende Chatkontrolle nicht beschlossen werden sollte, ist der grundsätzliche Überwachungskurs auf EU-Ebene klar. Das zeigen die im Dezember veröffentlichten Ergebnisse einer Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener europäischer Sicherheitsapparate: Die „High Level Group on Access to Data for Effective Law Enforcement“ (auch bekannt als „HLG Going Dark“) fordert darin, Software bereits im Entwicklungsprozess verstärkt vorsätzlich mit versteckten Schwachstellen zu versehen. Diese sollen es Behörden ermöglichen, unbemerkt auf vertrauliche Informationen zuzugreifen. Außerdem fordert die Arbeitsgruppe den Zugriff auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Daten und eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung.

Warum Überwachung?

Dass der deutsche Staat seine Bevölkerung überwacht, ist keine neue Entwicklung. Direkt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete die US-Armee in Westdeutschland das „Amt für Verfassungsschutz“ mit dem vorrangigen Ziel, Informationen über die KPD zu sammeln.

Abseits von historischen Beispielen ist Überwachung jedoch unausweichlich im System angelegt und ergibt sich aus dem Wesen des bürgerlichen Staates selbst. Denn dessen zentrale Aufgabe besteht darin, die Klassenherrschaft zu erhalten und das nationale Kapital – d.h. die Kapitalfraktionen im eigenen Staatsgebiet – nicht nur gegen Bedrohungen aus dem Ausland, sondern auch aus dem Inland zu schützen. Eine Bedrohung stellt für das ansässige Kapital alles dar, was der Anhäufung von Profit durch die Ausbeutung von Arbeitern und dem eigenen Einfluss gegenüber ausländischem Kapital schadet. In diesem Sinne ist letztlich auch jeder einzelne Ausgebeutete eine potenzielle Gefahr, da er auf die Idee kommen könnte, nach Auswegen aus seiner Ausbeutung zu suchen oder die öffentliche Ordnung anderweitig zu beeinträchtigen.

Aus Sicht des Staates ist es dabei zweitrangig, ob es sich um einen kollektiven, klassenbewussten Akt (z. B. einen politischen Streik) oder um individualistische Verrohung (Kriminalität, Gewalt, Terrorismus)16 handelt. Da der grundlegende Interessengegensatz zwischen Kapitalisten und Arbeitern – ob bewusst oder unbewusst – in jedem Arbeiter zum Ausbruch drängen kann, erscheint ein Generalverdacht aus staatlicher Sicht gerechtfertigt und Maßnahmen zur Früherkennung jedweder „Störung“ werden notwendig. Je mehr Informationen dafür zur Verfügung stehen, desto besser. Dieser Generalverdacht wirkt dabei selbst schon disziplinierend: Wer jederzeit mit Beobachtung rechnen muss, passt sein Verhalten den Erwartungen des Staates bzw. der herrschenden Klasse an. Überwachung ist damit keine Abweichung, sondern Bestandteil der normalen Funktionsweise des bürgerlichen Staates zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Klassenverhältnisse.

Warum jetzt?

Wie lässt sich erklären, dass die deutsche Bourgeoisie derzeit einen so starken Fokus auf die Ausweitung der Überwachung legt? Zwei Faktoren sind dabei zentral: der technologische Fortschritt (insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz) und die Zuspitzung der imperialistischen Krise.

Zum einen erschwert die weite Verbreitung leistungsfähiger Verschlüsselungstechnologie und anderer Sicherheitsmechanismen die bisher etablierten Formen staatlicher Überwachung. Polizei und Geheimdienste sind daher gezwungen, neue Wege zu suchen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken – sei es durch eine Verschiebung von eher passiven Methoden (z. B. Abhören bestehender Kommunikationskanäle) hin zu aktiven Eingriffen (z. B. gezieltes Hacken und Manipulieren von Geräten) oder durch den verstärkten Einsatz neuer Technologien zu Überwachungszwecken. Beide Tendenzen schlagen sich in den aktuellen Gesetzesänderungen nieder: Zum einen werden Wohnungseinbrüche und das heimliche Hacken von Geräten legalisiert, zum anderen werden – gestützt auf jüngste Durchbrüche im Bereich der KI-Software – neue Überwachungstechnologien (Kamerasysteme, Kennzeichenscanner, Datenbanken, Suchmaschinen für biometrische Merkmale) entwickelt und eingeführt. Hier zeigt sich wieder einmal sehr praktisch, dass der Kapitalismus in seinem imperialistischen Stadium Produktivkräfte oftmals nur noch in destruktiver Form entwickeln kann. Neben der Erhaltung von Produktivität bringt der technische Fortschritt den Menschen – gerne unter dem Motto „dual-use“ – vor allem mehr Krisen, mehr Krieg und mehr Umweltzerstörung.

Die technologische Entwicklung erklärt jedoch nur, wie sich Überwachung verändert – nicht, warum sie gerade jetzt mit solcher Härte und Konsequenz ausgebaut wird und warum bislang hochgepriesene Rechte wie Datenschutz und Privatsphäre attackiert werden, um noch umfassenderen Eingriffen den Weg zu ebnen. Ausschlaggebend sind hier die sich verschärfenden imperialistischen Konflikte, die die herrschenden Klassen – nicht nur in Deutschland – dazu drängen, ihre Gewalt- und Repressionsapparate im Inneren aufzurüsten. Das deutsche Kapital bereitet sich im Angesicht der derzeitigen Wirtschaftskrise darauf vor, den Kampf der Konzerne und ihrer Staaten um Einflusssphären, Absatzmärkte und Rohstoffe notfalls mit militärischen Mitteln zu entscheiden. Die „Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, von denen die Berliner SPD spricht, verweisen also auf die Schwierigkeiten deutscher Konzerne, auf dem Weltmarkt unter verschärften Bedingungen konkurrenzfähig zu bleiben, und die Betonung einer „verändernden Sicherheitslage“ zeigt, dass Deutschland seinen Abstieg in der imperialistischen Staatenhierarchie notfalls auch mit Waffengewalt zu verhindern bereit ist.

Entsprechend werden bereits Teile der Industrie für Aufrüstung umfunktioniert, mit Sozialkahlschlag Kriegskredite finanziert und die Jugend in die Armee eingezogen, um sie als billiges Kanonenfutter an die Front zu schicken. Wer auf Biegen und Brechen in wenigen Jahren „kriegstüchtig“ sein will, muss damit rechnen, dass Teile der arbeitenden Bevölkerung für diese mörderischen Pläne keine Begeisterung aufbringen. Entsprechend werden auch die Repressionsorgane ausgebaut, um abzuschrecken, bevor sich Widerstand regt sowie um potenziellen Widerstand frühzeitig zu erkennen und ihn zu ersticken.

Im Rahmen dieser Kriegsvorbereitung sind Aufrüstung und Abschreckung nach außen sowie Überwachung und Disziplinierung nach innen zwei Seiten derselben Medaille. Neben der Identifikation feindlicher Spione oder der oft beschworenen Terrorabwehr dient Überwachung immer auch als Frühwarnsystem gegenüber der eigenen Bevölkerung – insbesondere der Arbeiterklasse. Denn von ihr geht aus Sicht der Herrschenden in Kriegszeiten ein besonders hohes Risiko aus, weil sie weder ein objektives Interesse an ihrer eigenen Ausbeutung noch an der Führung eines Krieges für deutsche Kapitalinteressen hat – auch wenn die deutsche Arbeiterklasse aktuell noch sehr weit davon entfernt ist, sich seiner objektiven Interessen bewusst zu werden.

In Anbetracht der Zuspitzung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist die Berliner Gesetzesnovelle ein wichtiges Lehrstück: Nicht nur passt sie sich nahtlos in die zunehmend aggressive imperialistische Strategie der deutschen Bourgeoisie ein, sie führt uns gleichzeitig sehr anschaulich die aktuellen Kräfteverhältnisse im Klassenkampf vor Augen. War besonders in der dichtbesiedelten Hauptstadt noch vor wenigen Jahren massiver Widerstand gegen ein solches Vorhaben zu erwarten, bleibt dieser heute nahezu vollständig aus.

Auch wenn andere Bundesländer in einzelnen Teilen Vorreiter waren, werden sie nun sehr wahrscheinlich mit umfassenden Überarbeitungen ihrer Repressionsgesetze nachziehen. Entsprechende Entwürfe stehen leider bereits in den Startlöchern und einer Umsetzung steht kaum etwas im Wege.

1 Paragraf 26, ASOG, Quelle: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2553.pdf

2 Paragraf 33, ASOG

3 „Durch eine Funkzellenabfrage kann die Polizei feststellen, welche Mobiltelefone in einem bestimmten Gebiet aktiv waren. Sie erfragt hierzu beim Telekommunikationsdiensteanbieter alle gespeicherten Standortdaten, die in einer oder mehreren Funkzellen angefallen sind.“, ASOG, S. 215

4 Paragraf 26e, ASOG

5 Paragraf 24d, ASOG

6 Paragraf 24g, ASOG

7 Paragraf 28a, ASOG

8 https://netzpolitik.org/2025/neues-polizeigesetz-berlin-wirft-die-freiheit-weg/

9 Paragraf 24c, ASOG

10 Paragraf 24d, ASOG

11 https://www.spdfraktion-berlin.de/pressemitteilungen/2025/dezember/berliner-abgeordnetenhaus-beschliesst-reform-des-berliner-polizeigesetzes

12 Funkzellenabfragen sind in Berlin seit 2002 erlaubt.

13 Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Nutzung von Kommunikationsdiensten erhoben oder verarbeitet werden und lassen zum Beispiel erkennen, wer an welchem Datum, zu welcher Uhrzeit mit wem telefoniert, SMS, Nachrichten oder E-Mails austauscht. Die Inhalte dieser Nachrichten werden dabei ausdrücklich nicht dazu gezählt. Dennoch reichen diese sogenannten Metadaten oftmals aus, um umfassende Profile anlegen zu können.

14 Ein Zero-Day-Exploit ist eine oftmals komplexe Angriffsmethode auf eine bisher völlig unbekannte Sicherheitslücke. Der Hersteller der angegriffenen Software hat dementsprechend, keine Möglichkeit die Schwachstelle zu beheben und potentielle Opfer können sich kaum gegen einen Angriff schützen.

15 Die Herausgabe von Passwörtern und PINs kann auf Grundlage aktueller Rechtsprechung nicht erzwungen werden.

16 Auch wenn ein grundlegend falsches Bewusstsein zu Grunde liegt, gehen viele dieser Ansätze auf einen Widerspruch mit kapitalistischen Zwängen zurück – sei es, um einen sonst unmöglichen Ausweg aus der Armut zu finden, seinen Lebensunterhalt ohne schlechtbezahlte, prekäre Lohnarbeit zu finanzieren, der eigenen Verelendung und Machtlosigkeit durch Drogen oder Gewalt zu entfliehen oder die Gesellschaft anzugreifen, weil sie – aus welchen Gründen auch immer – kein gutes Leben ermöglicht. All diese Versuche sind falsch, führen nicht zu einer wirklichen Verbesserung der Verhältnisse und stellen keine wirkliche Gefahr für die kapitalistische Ordnung dar. Dennoch müssen sie aus staatlicher Sicht dort bekämpft werden, wo sie die Eigentumsverhältnisse in Frage stellen, Betriebsabläufe behindern oder Infrastruktur und Arbeitskraft zerstören. Es wäre aber völlig falsch ihnen als Kommunisten irgendeinen fortschrittlichen Charakter beizumessen. In den allermeisten Fällen fördern sie weder Klassenbewusstsein noch haben sie irgendwelche anderen positiven Effekte für die Arbeiterklasse – im Gegenteil: Für gewöhnlich schüren sie Illusionen und Individualismus, dienen als Legitimationshilfe für noch mehr Überwachung und Repression oder sind Ausdruck von Hoffnungslosigkeit und Pessimismus. Drogen kanalisieren und betäuben Unzufriedenheit. Einige Formen organisierter Kriminalität können in bestimmten Fällen sogar aktiv gegen die Arbeiterbewegung in Stellung gebracht werden.

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