Am 31.8. hat die Polizei mit 200 Beamten 28 Hausdurchsuchungen gegen mutmaßliche Mitglieder des „Roten Aufbaus“ aus Hamburg durchgeführt. Gegen 22 Personen seien Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem läuft ein Verfahren, nachdem der „Rote Aufbau“ nach § 129 des Strafgesetzbuches als kriminelle Vereinigung eingestuft werden soll. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Verwendung des § 129, ebenso wie der Paragraphen 129a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) und 129b (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) politischen Zwecken der Herrschenden dienen, nämlich der Kriminalisierung und Verfolgung von Opposition gegen den Kapitalismus.
Dieser umfassende Repressionsschlag gegen Linke und Antifaschisten steht daher auch in einer Reihe mit zahlreichen ähnlichen Fällen, bei denen linke Gruppierungen unter meist fadenscheinigen Begründungen ins Fadenkreuz der Repressionsbehörden kommen. So wurden bereits im Juli zehn Personen allein aufgrund ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der „Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) zu jahrelangen Freiheitsstrafen verurteilt, obwohl die TKP/ML nur in der Türkei, nicht aber in Deutschland verboten ist.
Gleichzeitig lässt der bürgerlich-kapitalistische Staat faschistischen Gruppen freie Hand oder unterstützt ihren Aufbau finanziell und ideologisch. Während in den bürgerlichen Medien regelmäßig gegen Migranten, Flüchtlinge und Muslime gehetzt und damit der extremen Rechten ideologisch der Boden bereitet wird, versucht der Staat, durch repressive Maßnahmen oder die Drohung damit jeden einzuschüchtern, der es wagt, das kapitalistische Ausbeutersystem infrage zu stellen.
Wir verurteilen scharf das Vorgehen des Staates gegen den Roten Aufbau und andere Linke und sprechen den Opfern der Repression unsere Solidarität aus.