Erleichtertes Kurzarbeitergeld als Waffe gegen die Arbeiter

Bereits im letzten Jahr hat sich eine massive Umstrukturierung der deutschen Industrie und eine neue kapitalistische Krise angedeutet. (siehe dazu einen Artikel zur Lage in der Metall- und Elektroindustrie) Unternehmensverbände wie auch Gewerkschaftsführungen sprachen von „Herausforderungen“ aufgrund der „tiefgreifenden Veränderungen“, die Elektromobilität, Digitalisierung der Produktion und Energiewende mit sich bringen würden. Auftragseinbrüche durch die aufkommende kapitalistische Krise machten sich bei den Beschäftigten durch die massenhafte Aufkündigung von Leiharbeitsverträgen und dem Auslaufenlassen von befristeten Verträgen bemerkbar. Die IG Metall forderte deswegen bereits 2019 eine Reformierung des Kurzarbeitergeldes. Durch die Corona-Krise rechnet die Bundesregierung in diesem Jahr mit etwa 2,1 Millionen Kurzarbeitern (Stand 28.03.2020). Zu diesem Zeitpunkt hatten 470.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Die Bundesagentur für Arbeit gab am 06. April an, dass nun bereits 650.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben. Das ist ein Anstieg von 40% innerhalb von einer Woche. Es ist also davon auszugehen, dass mittlerweile eher drei oder vier Millionen Menschen von Kurzarbeit bedroht sind. Viele Kollegen sind verständlicherweise froh, Kurzarbeitergeld zu bekommen, statt entlassen zu werden. Aber es sind wir selbst, die die Löcher, die in die Kassen der Bundesagentur für Arbeit gerissen werden, wieder auffüllen müssen, während die Unternehmen und ihre Anteilseigner Gewinne einstreichen. Auch mit dem Instrument des Kurzarbeitergeldes wälzen die Kapitalisten die Krise auf uns ab und wir müssen ausbaden, dass ihr System nicht für den Bedarf der Gesellschaft produziert, sondern für ihren Profit. Sie werden immer behaupten, dass das jetzt nötig sei, um unsere Arbeitsplätze zu erhalten. Dennoch werden sie auch Kollegen entlassen, wenn es im Betrieb gut läuft, oftmals sogar gerade dann, weil sie uns zum Beispiel durch Maschinen einsparen können.

Deswegen wollen wir uns ein wenig ausführlicher mit dem vom Kurzarbeitergeld betroffenen Teil der Arbeiterklasse auseinandersetzen und darlegen, warum der Kampf um eine gesetzlich verpflichtende, durch die Unternehmen finanzierte ausnahmslose Aufzahlung des Kurzarbeitergeldes auf 100% zwingend notwendig ist. 

Was ist Kurzarbeitergeld? Das Instrument der Kurzarbeit hat in Deutschland eine mehr als hundertjährige Geschichte und wurde seitdem in jeder Krise angewendet und öfter reformiert. Aktuell kann ein Unternehmen mit einer Ankündigungsfrist von drei Tagen (wenn nicht durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge anders geregelt) Kurzarbeit anmelden, wenn es einen temporär beschränkten Arbeitsausfall erwartet. Dadurch wird das Unternehmen von der Zahlung der Lohnkosten befreit. Die Agentur für Arbeit zahlt dann den Arbeitern ein Kurzarbeitergeld (60% bzw. 67% des ausfallenden Nettolohns) als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. So können Unternehmen ihre Arbeiter auch bei Auftragsausfällen auf der Reservebank sitzen lassen. Das nützt hauptsächlich den Unternehmen und ihrem Staat. Es wird ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit und so der potentielle Unmut größerer Teile der deutschen Bevölkerung verhindert. Direkt nach der Krise kann die Produktion mit erfahrenen Arbeitern wieder hochgefahren werden, ohne Zeit und Geld für Entlassungs-, Qualifizierungs- und Einstellungsprozesse zu verschwenden. Entlassungen sind zum Beispiel an die Einhaltung von Kündigungsfristen gebunden, während für die Arbeiter Anspruch auf den vollen Lohn besteht, unabhängig davon, ob sie noch Beschäftigung haben oder nicht. Hinzu kommen die Kosten für Abfindungen und Kündigungsschutzverfahren. Auch ein Einstellungsprozess kommt vielerorts durch Betriebsvereinbarungen nicht ohne Fristen und Anhörungen der Betriebsräte aus und kostet die Unternehmen somit Zeit und Geld. All dies sparen sich die Unternehmen durch das Anmelden von Kurzarbeit. Die Kompensation des Lohnverlusts wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und damit aus Lohnbestandteilen finanziert, kostet die Konzerne also nichts. Den Arbeitern fehlt aber währenddessen ein Teil ihres Lohns und später ein Teil ihrer Rente, außerdem müssen sie nach der Krise oft mit einer Arbeitsintensivierung, Wochenendarbeit und Überstunden rechnen. 

Das deutsche Kurzarbeitergeld im internationalen Konkurrenzkampf

In der letzten Krise 2008/2009 schaffte der deutsche Staat unter anderem durch das Kurzarbeitergeld den drastischen Anstieg von Arbeitslosenzahlen und die damit verbundene Unzufriedenheit in der Bevölkerung, sowie die Schwächung der deutschen Großindustrie zu verhindern. Die Krisenkosten wurden so langfristig auf die Arbeiter – vor allem auf diejenigen anderer Länder abgewälzt. Andere nicht so finanzstarke Regierungen konnten es sich nämlich nicht leisten, ein Kurzarbeitergeld vorzuschießen, um so die nationalen Unternehmen vor der Schließung und die Arbeiter vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren. 2009 zahlte die Bundesagentur für Arbeit etwa 6 Mrd. Euro an die damals 1,4 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland. Gerade in Südeuropa wurden in der gleichen Zeit Millionen Menschen arbeitslos, Betriebe gingen Pleite oder wurden von deutschen Unternehmen aufgekauft. Auch wenn diese Form der „Beruhigung des Arbeitsmarktes“ bereits vor 10 Jahren das erste Mal vom deutschen Staat eingesetzt wurde, haben andere Staaten erst nach 2009 nachziehen können. „Vor allem in der Krise 2008/2009 wurde das deutsche System der Kurzarbeit international als das wesentliche Geheimnis hinter dem „deutschen Beschäftigungswunder“ gepriesen. Viele europäische Länder haben mittlerweile ähnliche Instrumente etabliert.“, schreibt das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung. Vor allem in den reicheren europäischen Ländern wie z. B. Dänemark, Österreich, Schweiz, Frankreich, Schweden, Norwegen und den Niederlanden wird den Arbeitern mittlerweile ein Kurzarbeitergeld von 80 bis 100 Prozent gezahlt. Deutschland ist bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes mittlerweile im europäischen Vergleich das absolute Schlusslicht. Den durch den Staat ausgezahlten Lohnersatz kann sich auf Dauer nicht jeder kapitalistische Staat leisten. Deswegen unterscheiden sich die maximalen Bezugsdauern enorm. Während in Dänemark, den Niederlanden und Österreich krisenbedingte Sonderprogramme von maximal drei Monaten verabschiedet wurden, ist in Deutschland eine Zahlung von maximal 24 Monaten möglich. Ursula von der Leyen hat einen europäischen Plan für Kurzarbeitergeld vorgelegt. Die Initiative “Sure” ist an das deutsche Kurzarbeitergeld angelehnt und soll 100 Mrd. Euro schwer werden. Italien, Spanien und andere von der Krise schon jetzt stark betroffene EU-Ländern sollen so zu besseren Konditionen EU-Darlehn aufnehmen können, um ein Kurzarbeitergeld einzuführen. Das wird die EU-Mitgliedschaft auch im internationalen Konkurrenzkampf für Staaten attraktiver machen und Unternehmen im EU-Raum einen Vorteil gegenüber bspw. US-amerikanischen Unternehmen sichern. In den USA mussten sich in den letzten Wochen über 16 Millionen Menschen arbeitslos melden. 

Ein Geschenk der Regierung ans deutsche Kapital, verpackt von der SPD 

Aber der deutsche Staat will seinen internationalen Konkurrenten natürlich trotzdem auch in dieser Krise überlegen sein, um die Krisenkosten exportieren zu können. Deswegen wurde vom SPD geleiteten Ministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht und am 13.03.2020 beschlossen, was den Zugang zum Kurzarbeit für deutsche Unternehmen rückwirkend zum 1. März 2020 mit folgenden Regelungen erleichtert:

  • Ein Betrieb kann nun Kurzarbeit anmelden, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle lag bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
    → Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld dient ausschließlich den Unternehmen. Beinahe jedes Unternehmen nutzt dies, unabhängig ob es gerade von Corona betroffen ist oder nicht. Das zeigt sich daran, dass bereits drei Wochen nach Beschluss des Gesetzes 650.000 deutsche Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hatten (Stand 06.04.2020) – das ist jedes fünfte Unternehmen in Deutschland. Wie pervers das Ganze ist, zeigt sich dadurch, dass sogar in Krankenhäusern Kurzarbeit angemeldet wurde. Für ein leerstehendes „Corona-Bett“ werden gerade täglich 500€ gezahlt. Krankenhäuser nutzen das und die Kurzarbeit, um Geld zu verdienen ohne Patienten behandeln und Personal bezahlen zu müssen. Sobald die Corona-Betten belegt sind, können sie das sowieso schon schlecht bezahlte Personal – was sie zuvor mit großen Lohneinbußen in die Kurzarbeit geschickt haben – dann schnell wiederholen. Von den 60% bzw. 67% des ausfallenden Lohns können viele Arbeiter nicht einmal ihre laufenden Kosten (Miete, Essen, Versicherungen, Kreditabzahlungen usw.) decken. Der erleichterte Zugang lädt die Unternehmen also geradezu ein, die Kurzarbeit jetzt zu nutzen oder mit ihr zu drohen, um Kosten einzusparen und die Arbeiter auf die Ersatzbank zu setzen bis das Geschäft wieder richtig boomt. Dies ist übrigens kein neues Phänomen, auch in der letzten Krise 2008/9 wurde gegen 850 Unternehmen wegen Betrug ermittelt. Laut Spiegel berichtete ein gewerkschaftlich organisierter Zollbeamter von dem Fall “eines Unternehmers, der in der Finanzkrise zu Unrecht rund 250.000 Euro bezogen habe. Auf die Frage nach seinem Motiv habe der Mann gesagt: ‘Ich wollte in meinem Tennisklub nicht der einzige sein, der kein Kurzarbeitergeld bezieht.'” Viele Unternehmen werden wohl ohne Ermittlungen davon gekommen sein, da die Kontrollbehörden überlastet sind und bereits jetzt vier Mal so viele Unternehmen Kurzarbeit beantragt haben. Eigentlich müssten sich die Vertreter der Arbeiter und der Gewerkschafter in den Aufsichtsräten die wirtschaftlichen Zahlen offen legen lassen und so den Betrug feststellen. Leider werden die entscheidenden Zahlen oft gar nicht oder nur sehr verschleiert zur Verfügung gestellt. 
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (“Minusstunden”) vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll nun vollständig oder teilweise verzichtet werden können.
    → Beim Aufbau von Minusstunden – also der zeitweisen Verkürzung der arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitszeit – müssen die Unternehmen weiterhin die vollen Löhne für eine bis dato nicht erbrachte Arbeitsleistung zahlen. Damit mussten bei Produktionsengpässen noch ein paar Wochen auf Kosten der Unternehmen überbrückt werden, bevor Kurzarbeit angemeldet werden konnte. Somit erhielten die Arbeiter länger ihren vollen Lohn und die Arbeitsagentur musste später aus unseren Steuergeldern das Kurzarbeitergeld auszahlen. Viele Unternehmen schließen gerade sogar noch Betriebsvereinbarungen ab, die die Arbeiter dazu verpflichten vor der Kurzarbeit Urlaub zu nehmen und nach der Kurzarbeit jeden Tag länger und auch am Wochenende zu arbeiten, damit die Arbeiter nach der Krise ohne Urlaub und Wochenenden durchschuften müssen. Auch diese Gesetzesänderung dient nur den Unternehmen. 
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
    → Leiharbeiter gehören mittlerweile gerade in der Automobilindustrie zum festen Bestandteil der Belegschaften und Tarifverträge machen es möglich, dass sie mehre Jahre im gleichen Betrieb arbeiten, ohne die gleichen Rechte zu haben, die die Festangestellten haben und ohne eine Zukunftssicherheit. Durch die Kurzarbeit für Leiharbeiter sparen sich die Unternehmen auch hier den Prozess der Suche und Qualifizierung neuer Leiharbeiter nach der Krise. Sobald die Auftragslage wieder mehr Arbeiter im Betrieb erfordert, können sie auf die alten Leiharbeiter zurückgreifen. In anderen Branchen wurden und werden Leiharbeiter weiterhin einfach auf die Straße gesetzt, da das Kurzarbeitergeld nur das Unternehmen und nicht der Arbeiter beantragen darf. 
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten.
    → Dieser Punkt ist wohl die entscheidendste Änderung. Früher mussten die Unternehmen in der Kurzarbeit zumindest die Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) – die ca. 20% des Lohns ausmachen – während der Kurzarbeit weiterhin an den Staat zahlen, auch wenn sie sich einen Teil davon zurück erstatten lassen konnten. Dieses Geld ist Bestandteil des Lohnes, was erst an die Arbeiter ausgezahlt wird, wenn diese ihre Arbeitskraft vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stellen können. Bereits in der 2008/2009er Krise konnten sich die Unternehmen die kompletten Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zurück erstatten lassen. Durch die neue Änderung sparen die Unternehmen ohne besondere Voraussetzungen Milliarden. So haben sie gar keine Lohnkosten mehr, wenn sie Kurzarbeitergeld 0 beantragen, das heißt, wenn die Arbeiter gar nicht mehr arbeiten müssen. Das dadurch entstehende Defizit in den Sozialkassen werden wir Arbeiter in den kommenden Jahren durch eine Arbeitsintensivierung, ggf. Steuererhöhungen oder dem Abbau des Sozialsystems ausgleichen müssen, während die Unternehmen auf ihren dicken Vermögen sitzen bleiben. In diesem Video wird nochmal konkret vorgerechnet, wie viel die Unternehmen pro Arbeiter durch diese Regelung einsparen.
  • Die Verordnung gilt bis zum 31.12.2021
    → Der deutsche Staat stellt sich also anscheinend darauf ein, dass die Krise bis zum Ende des kommenden Jahres anhalten könnte und will die entstehenden Kosten die Arbeiter alleine zahlen lassen. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist bereits in der letzten Krise schrittweise von ehemals 6 auf 24 Monate ausgeweitet worden. 

Verhalten der Gewerkschaftsführung

Die unkritische Zusammenarbeit der Gewerkschaftsführungen mit dem SPD geführten Ministerium für Arbeit und Soziales hat sich auch hier wieder als großer Fehler herausgestellt. Die Gewerkschaften hätten sich von Beginn an gegen diesen durch Hubertus Heil geführten Angriff der Unternehmen auf uns wehren sollen. Jedoch wurde Hubertus Heil noch zum Gewerkschaftstag im vergangen Jahr eingeladen und über alle Maße von den Gewerkschaftsführungen gelobt, auch jetzt bleibt die Kritik an der durch ihn vorangetriebenen Gesetzesänderung sehr leise. Außerdem wurden viele Tarifverträge bereits im Eilverfahren abgeschlossen, verschoben oder durch eine Nullrunde ersetzt und somit die Möglichkeit für den Kampf um eine Aufzahlung des Kurzarbeitergeldes verschenkt. Gerade die IG Metall ist hier negativ zu erwähnen, die bereits angekündigt hatte, dieses Jahr ohne Streiks einen Abschluss erzielen zu wollen, bevor Corona überhaupt eine Rolle gespielt hat. Ihr Stillhalte-Abschluss verzichtet komplett auf Lohnerhöhungen und eine klar definierte Aufzahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Unternehmen (ein ausführlicher Artikel folgt). Insgesamt ist die Tariflandschaft aber stark zerstückelt. Während in einigen Branchen und Tarifgebieten Aufzahlungen erkämpft wurden, gehen andere Teile der Arbeiterklasse mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz nach Hause. 

Wir zahlen nicht für eure Krise!

Der DGB (2020) setzt sich deswegen dafür ein, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent des Nettoentgeltes zu erhöhen. Ver.di fordert eine Erhöhung auf 90 Prozent des Nettoentgeltes und hat hierzu eine Petition „Miete zahlen trotz Corona! – 90% Kurzarbeit (KuG jetzt!) gestartet, an der sich knapp 260.000 Menschen (Stand 14.04.2020) beteiligt haben. Hier wäre es wichtig, wenn die Gewerkschaften einen einheitlichen Kampf führen würden und nicht jede Einzelgewerkschaft und der Dachverband eine eigene Forderung aufstellt. Auch die Bundesregierung hat angekündigt, in den kommenden Wochen hierzu ein neues Gesetzespaket auf den Weg zu bringen. 

  • Dieses Paket wird vermutlich viele Ausnahmeregelungen und weitere versteckte Geschenke für das Kapital enthalten. Es wird wohl bei einer Aufstockung auf ca. 80% liegen und als Beruhigungspille für uns gedacht sein. Der Kampf um eine gesetzlich verpflichtende, durch die Unternehmen finanzierte, ausnahmslose Aufzahlung des Kurzarbeitergeldes auf 100% ist dringend erforderlich, um die betroffenen Kolleginnen und Kollegen vor Armut zu schützen, den deutschen Unternehmen einen massiven Konkurrenzvorteil zu nehmen und somit auch die Arbeiterklasse in anderen Ländern zu schützen. 60/67 Prozent des ausfallenden Lohns würde so die Agentur für Arbeit – also langfristig wir selbst – zahlen und 40/33 Prozent das jeweilige Unternehmen. Eine Erhöhung des KuG in Deutschland wird mittlerweile von fast allen Parteien (SPD, CDU/CSU, Grüne, Linke) gefordert, aber eben keine Aufstockung, die durch das Kapital finanziert werden soll.

Aber nur eine durch die Unternehmen finanzierte, ausnahmslose Aufzahlung des Kurzarbeitergeldes auf 100% erschwert den Missbrauch des Kurzarbeitergeldes und wälzt die Krisenkosten nicht allein auf die Arbeiterklasse ab, während die Unternehmen weiter Dividenden an ihre Anteilseigner ausschütten können.

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