Kommentar von Bob Oskar
Die junge Welt hat in ihrem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage eingesteckt: Ihr Herausgeber, der 8. Mai-Verlag, klagte gegen die Nennung der Zeitung in Verfassungsschutzberichten, das Gericht wies die Klage aber ab.
Die nicht unerheblichen Prozesskosten muss der Verlag nun selber zahlen. Schwerer aber wiegt, dass die Erwähnungen in den Berichten des Inlandsgeheimdienstes dazu führen könnten, dass die Zeitung an weniger Orten erhältlich ist, weil die Betreiber dies als Vorwand nutzen können, um die junge Welt aus dem Sortiment zu nehmen. Das Urteil ist damit wirtschaftlicher und politischer Schaden zugleich.
Der bürgerliche Staat organisiert die Herrschaft des Kapitals. Ein Medium wie die junge Welt ist ihm dabei ein beständiges Ärgernis. Für die Proletarierinnen und die Malocher dieses Landes bietet die junge Welt als einzige überregionale Tageszeitung auch marxistischen und revolutionären Positionen eine Plattform – und das reicht dem Staat als Grund für Repression aus.
Die Neutralität von Medien ist eine Klassenlüge der Kapitalistenklasse. Die junge Welt stellt sich regelmäßig parteiisch auf die Seite der Arbeiterklasse – Repressionen gegen sie sind daher Repressionen gegen den revolutionären Klassenkampf.
Solidarität mit der jungen Welt!